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Die Feierei
Bierbaumstraße 2, 8075 Hart bei Graz
Steiermark, Austria
Tel.: +43 664/9147822
Email: office@diefeierei.at


Bankverbindung: Steiermärkische Sparkasse
IBAN: AT18 2081 5023 0155 1889 BIC: STSPAT2GXXX
Gerichtsstand Graz

 

1. Allgemeines
Die Feierei – im Folgenden als Agentur bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB´s“ genannt). Sie gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Auftraggeber/in und der Agentur abgeschlossen wurden. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn diese zuvor schriftlich von der Agentur anerkennt wurden. Der/die Auftraggeber/in bestätigt, den Inhalt dieser AGBs zu kennen.


2. Verhältnis Auftraggeber – Auftragnehmer (Agentur); Sorgfaltspflichten

Der Auftraggeber als Veranstalter beauftragt die Agentur mit dem im Angebot beschriebenen und in der Auftragsbestätigung bestätigten organisatorischen Leistungen. Die Agentur ist verpflichtet, ihre Leistungen nach den Grundsätzen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers zu erbringen, insbesondere verpflichtet sie sich zur gewissenhaften Beratung des Auftragsgebers und Vorbereitung,  sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Lieferanten an Subunternehmer.


3. Vertragsabschluss

Das Erstgespräch ist immer kostenlos. Unsere Angebote sind jeweils als verbindlich aufzufassen; wir erachten uns mangels gegenteiliger Vereinbarung an jedes unserer Angebote für vier Wochen, gerechnet ab dem Datum des Angebotes, gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrages zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass er zweifelsfrei zu erkennen gibt, dass er den Auftrag annimmt. (z.B.: Anzahlung).
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vor der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.


4. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich als Euro-Preise. Diverse Auslagen wie auszulegende Gebühren, Kilometergeld, Nächtigungskosten (ab einer Entfernung von mehr als 100km ab Graz) sind im vereinbarten Preis grundsätzlich nicht enthalten und werden zusätzlich verrechnet. Änderungen oder Wünsche des Auftraggebers/in nach Vertragsabschluss benötigen einer Zusage (schriftlich oder per E-Mail) und können gesondert in Rechnung gestellt werden.


5. Zahlung

Sämtliche Beträge (Anzahlungen, Sonderzahlungen und Rechnungen) sind binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge in der angegebenen Währung auf das angeführte Konto zu leisten oder bar zu bezahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung gilt das Datum des Zahlungseinganges.
Die Zahlungsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf die Leistungen von der Agentur (Dritte Dienstleister ausgeschlossen) und setzen sich wie folgt zusammen:
50 % der Gesamtsumme bei Auftragserteilung
50 % mit der Endabrechnung (7 Tage nach Leistungserbringung)
Bei einer Beauftragung von externen Dienstleistern sind die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu beachten.


6. Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich werden Mahngebühren in
der Höhe von € 15,- fällig.


7. Leistungen

Für alle in Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung erbrachten Leistungen sowie überlassenen Unterlagen (wie Kalkulationen, Angebote, Konzepte) behält sich die Agentur die Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Agentur erbringt ausschließlich Beratungs-, Organisations- und Unterstützungsleistungen. Darüber hinausgehende Leistungen werden von Dritten erbracht, wobei die Verträge zwischen Auftraggeber/in und Dritte direkt zustande kommen. Daher kann die Agentur nicht zur Haftung für mangelhafte oder nicht rechtzeitig erbrachte Leistungen durch Dritte herangezogen werden. Ein bestimmter Erfolg kann nicht versprochen werden.


8. Auswahl externer Dienstleister

Die Verträge mit externen Dienstleistern einschließlich der Zahlungsabwicklung kommen stets zwischen diesen und dem Auftraggeber direkt nach Maßgabe der jeweiligen externen Auftragsbedingungen zu Stande. Eine Beauftragung der externen Dienstleister kann auch nach vorheriger Absprache aufgrund gesondert erteilter Abschlussvollmacht durch die Agentur im Namen der Auftraggeber erfolgen. Die Agentur übernimmt lediglich die Auswahl der externen Dienstleister und keine Haftung für deren Leistungserbringung oder Verschulden.


9. Stornobedingungen

Der/die Auftraggeber/in hat grundsätzlich das Recht, zu den folgenden Stornobedingungen jederzeit vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten:
Stornogebühren bei Organisation
– bis 8 Wochen vor dem angegebenen Veranstaltungstag 50%
– bis 2 Wochen vor dem angegebenen Veranstaltungstag 75%
– ab 2 Wochen vor dem angegebenen Veranstaltungstag 100%
vom vereinbarten Gesamtpreis.
Stornogebühren bei Betreuung am Hochzeitstag
– bis eine Woche vor dem angegebenen Hochzeitstag 50%
– ab einer Woche vor dem angegebenen Hochzeitstag 100%
vom vereinbarten Gesamtpreis.
Wurde eine Abrechnung nach Stundenaufwand vereinbart, hat die Agentur das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleistete Stunden in Rechnung zu stellen. Die Verträge können jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von der Agentur gekündigt werden, wenn der/die Auftraggeber/in
trotz erfolgter Mahnung seiner/ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommt. Im Falle einer Kündigung durch die Agentur müssen die bis dahin erbrachten Leistungen sowie allfällige Schadensersatzansprüche vom Auftraggeber/in beglichen werden.


10. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen.
Die Agentur haftet für die verursachten Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
Gleiches gilt auch für Schäden / Mängel / Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber/in zurückzuführen sind. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des/der Auftraggebers/in gegenüber Dritte sind vom Auftraggeber/in direkt gegen diese geltend zu machen.


11. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.


12. Sonstiges und Schlussbestimmungen

Sämtliche an die Agentur übermittelten Daten des/der Auftraggebers/in unterliegen dem Datenschutz und werden nur an Dritte weitergegeben, wenn es zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beiträgt. Die Agentur ist berechtigt, die Daten zu Marketingzwecken zu verarbeiten.
Der/die Auftraggeber/in erklärt sich bereit, dass deren Hochzeitsfotos auf der Homepage bzw. Social Media Plattformen von der Agentur veröffentlicht werden dürfen. Die Agentur ist berechtigt, Konzepte und Pläne aus vorliegender Vertragserfüllung zu Referenzzwecken zu nutzen. Im Fall von Krankheit oder höherer Gewalt behält sich die Agentur das Recht vor, eine geeignete Vertretung einzusetzen. Gerichtsstand ist Graz.


13. Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.